TÜV EIntragung nach Motorwechsel
Hallo zusammen,
ich habe in meinen T2b den Motor umgerüstet von 1600 AS auf 2000 CJ.
Kann mir wer sagen, was ich alles beim TÜV/ Zulassungstelle umtragen lassen muss. H-Kennzeichen habe ich bereits, deshalb dürfte das für die Steuer ja wohl auch egal sein.
Da der Motor ja serienmäßig auch im T2 verbaut wurde denke ich, dass es da keine größeren Probleme geben dürfte.
Wenn wer präzise Informationen hat, oder sowas schon mal gemacht hat, wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Hans
TÜV EIntragung nach Motorwechsel
Hallo,
der TÜV verlangt auch noch - wenn nicht vorhanden - den BKV, der ja bei den grösseren Motoren verbaut war, sonst müsste der nachgerüstet werden.
Weiters - ist aber nicht wichtig für den TÜV: Hast Du das Getriebe auch getauscht?
Gruss Franz-Josef