TÜV EIntragung nach Motorwechsel

Franz-Josef, Donnerstag, 03. September 2009, 11:04 (vor 5593 Tagen) @ Hans

Hallo,
der TÜV verlangt auch noch - wenn nicht vorhanden - den BKV, der ja bei den grösseren Motoren verbaut war, sonst müsste der nachgerüstet werden.
Weiters - ist aber nicht wichtig für den TÜV: Hast Du das Getriebe auch getauscht?
Gruss Franz-Josef


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