Tip für Baumhausbauherren

Facé, Freitag, 23. Januar 2009, 14:16 (vor 5812 Tagen) @ klaus16\"-syncro

Leider wird unterschieden zwischen "Spielgeräten" und "Bauten". Für ein Spielgerät müssen keine Mindestabstände zu einer Grundstücksgrenze eingehalten werden.
Leider ist in Hamburg die Rechtsprechung im allgemeinen so, dass ein Spielgerät dann ein Spielgerät ist, wenn man es als solches kaufen kann, es also so in einem Katalog steht.
Unser Stelzenhaus musste deshalb von der Grenze zum Nachbargrundstück zurückversetzt werden. Den Stress hatte der Vorbesitzer. Wir verstehen uns mit den Nachbarn besser und hätten es wohl an die Grenze setzen dürfen.
Ich verstehe aber die Leute auch, dass sie nicht auf ihrer Terasse von oben beobachtet werden wollten.

Gruß
Fabian


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