Verständnisfrage

Jonathan @, 86551 Aichach, Sonntag, 11. April 2010, 09:18 (vor 5371 Tagen) @ Signor Rosso

Sorry, war jetzt ein paar Tage abwesend, deshalb erst jetzt mal eine Antwort von mir.

Es gibt eine sogenannte "Änderungsliste", wo die Landesregierung anführt, welche Änderungen am Fahrzeug typisiert werden müssen.

Beispielweise muss auch eine Leistungsminderung typisiert werden.

Und da steht drin, das sofern Motorteile getauscht werden(also nicht der ganze Motor) es nicht eingetragen werden muss, wenn die Motorleistung um nicht mehr als 5% steigt.

Warum ich halt nicht einfach einen 1,9D Block einbauen möchte, ist, weil da, gut von unten ersichtlich das 1,9D groß eingegossen ist... und dann musst du dem Polizisten erst klar machen, warum das jetzt keine andere Motortype sein soll, wenn in deiner Zulassung 1716ccm eingetragen sind... Meine Idee war schon, das 1,9D einfach rauszuschleifen, einen 1Y Motor zu nehmen und aus der "1" ein "K" zu machen.... dann bin ich auch wieder beim KY ohe die grossen Buchstaben am Block halt...

Das ist echt ein Zirkus... DIe Österreicher sagen dann, sie können nicht typisieren, weil das Abgasverhalten des neuen Motors in diesem Auto nicht geklärt ist... Als ob ein T4 so anders ist als ein T3... der ist sogar schwerer...

Es ist echt ein witz hier, liebe Leute...

Darum muss man halt das Gesetz so gut dehnen wie es geht...

Gruß,

JOnathan


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